- Coëßgüter
Coëßgüter, Lehengüter in einigen Gegenden, wo nach dem Tode des Inhabers dem Herren gewisse Stücke aus dem Nachlasse verabreicht werden müssen, bevor der Nachfolger das Gut antritt; Coëßmann, ein solcher Bauer.
http://www.zeno.org/Herder-1854.