Coëßgüter

Coëßgüter

Coëßgüter, Lehengüter in einigen Gegenden, wo nach dem Tode des Inhabers dem Herren gewisse Stücke aus dem Nachlasse verabreicht werden müssen, bevor der Nachfolger das Gut antritt; Coëßmann, ein solcher Bauer.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Coëßgüter — Coëßgüter, in einigen Gegenden am Rhein eine Art Behandigungsgüter, bei deren Übernahme nach dem Tode des Zinsmannes (Coëßmann) der Erbnehmer dem Gutsherrn gewisse Stücke aus dem Nachlasse des Ersteren abliefern mußte …   Pierer's Universal-Lexikon

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