Cediren
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Cediren — (v. lat.), 1) weichen; 2) abtreten, übereignen, s. Cession; vgl. Bonis cediren. Daher Cedirter Schuldner, dem die Erfüllung einer in der Cession auferlegten Verbindlichkeit obliegt … Pierer's Universal-Lexikon
Bonis cediren — (v. lat.), sein Vermögen den Gläubigern überlassen, s. Bonorun cessio … Pierer's Universal-Lexikon
Bonis cediren — Bonis cediren, das Vermögen den Gläubigern überlassen … Herders Conversations-Lexikon
Credītanstalt — (Creditinstitut), 1) im allgemeinen Sinne jede Anstalt, welche den Zweck hat, den Credit zu unterstützen, indem sie den Besitzern von mobilen od. immobilen Gütern einen Realcredit od. durch Discontiren von Wechseln dem Handelsstande einen… … Pierer's Universal-Lexikon