Beneficium [2]

Beneficium [2]

Beneficium , eine für die Betreffenden als Wohlthat geltende Rechtsbefugniß, z.B.: 1. für Bürgen das B. cedendarum actionum, das Recht, vom Creditoren gegen Zahlung die Abtretung seiner Forderungsklage zu verlangen; das B. liberationis, das Recht, die Bürgschaft abzukünden, wodurch der Creditor genöthigt wird, die Klage gegen den Schuldner anzuheben oder den Bürgen freizulassen; das B. ordinis, das Recht, den Creditoren zu der Reihenfolge anzuhalten, daß er vorerst den Schuldner zu belangen hat ehe er auf den Bürgen greifen darf. – 2. Für Erben das B. inventarii, das Recht, gerichtlich den Vermögensstand des Erblassers ermitteln zu lassen, um darauf hin die Erbschaft auszuschlagen oder mit der Wirkung (sub ben. inv.) anzutreten, daß die Erben nicht weitere Erbschulden zu bezahlen haben als das Erbvermögen dazu hinreicht. – 3. Für Creditoren das B. separationis, das Recht, aus der Erbmasse, unvereinigt mit dem Vermögen der Erben sich bezahlt zu machen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Beneficĭum — (lat.), 1) Wohlthat, Gefälligkeit; 2) Ertheilung eines Amtes u. Beförderung; daher: Beneficiorum liber, Buch im römischen Ärarium, in welches der aus der Provinz zurückkehrende Proconsul, Proprätor etc., die Namen der von ihm zu Ämtern Ernannten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beneficĭum — (lat.), Wohltat, Gefälligkeit, Vergünstigung, Privilegium; im Mittelalter unter den germanischen Völkern zurücknehmbares Lehen, Schenkung von Erbgütern an Kriegsgefährten und treue Diener; auch ein Gut, dessen Nießbrauch einem als Besoldung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beneficium — Beneficĭum (Benefitz, lat.), Wohltat, Vergünstigung; Lehen; Pfründe, Kirchenamt; B. competentĭae (Rechtswohltat des Notbedarfs), das Recht gewisser Schuldner darauf, daß ihnen die zum notdürftigen Unterhalt erforderlichen Mittel gelassen werden.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beneficium [1] — Beneficium, Wohlthat, Pfründe, Lehen …   Herders Conversations-Lexikon

  • beneficium — index favor (act of kindness), privilege Burton s Legal Thesaurus. William C. Burton. 2006 …   Law dictionary

  • BENEFICIUM — I. BENEFICIUM apud citimae aetatis Scriptores, praediunt est fiscale, quod a Rege vel Principe viro nobili ad vitam utendum conceditur: eo quod talis ex mero dantis benesicio ac liberalitate illud possideat, sic dictum. Quô pene sensu Latini… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • Beneficium inventarii — (literally, benefit of the inventory ) is a legal doctrine introduced into Roman law by Justinian to limit the heir’s liability resulting from an insolvent estate. The doctrine, which is in force today in many civil law systems, applies to both… …   Wikipedia

  • Beneficium inventarĭi — (lat.), die »Rechtswohltat des Inventars«, wodurch sich der Erbe gegen die Gefahr, die mit der Antretung einer Erbschaft verbunden ist, vollständig und namentlich besser als durch das Beneficium deliberandi (s. Bedenkzeit) sichern kann. Das B. i …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beneficium a latĕre — Beneficium a latĕre, Vorzug eines Domherrn, der, weil er in Diensten des Papstes od. eines Bischofs steht, nicht verbunden ist, sich bei dem Capitel aufzuhalten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beneficium abdicationis — Beneficium abdicationis, das Recht der Witwe, sich durch eine feierliche Erklärung von jeder Beteiligung an dem Ehevermögen loszusagen und hierdurch ihre Haftung für die Schulden des Ehemanns abzuwenden. Vgl. Erbenhaftung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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