Actionsrecht

Actionsrecht

Actionsrecht, im Gemeinen Recht 1. das materielle Klagenrecht d.h. die jedem Rechtsverhältniß zu seiner Geltendmachung eigenthümlich zukommenden Klagen, Einreden und Verjährungen, z.B. beim Kauf die actio emti et venditi, beim Darlehen die a. mutui u.s.w. Die actiones werden eingetheilt in a. in rem zum Schutz der Verhältnisse des Sachenrechts, Erbrechts, Familienrechts, und in a. in personam zum Schutz der Obligationen. 2. das formelle Klagenrecht, so viel als die Regeln des Civilprocesses.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Klage — Klage, über gefährdete, verletzte, streitige Rechte, den Gerichten vorgetragen mit der Bitte um Entscheidung u. Schutz. Dem Inhalt nach hat jedes Rechtsverhältniß seine besondere K. (actio), entweder bestimmt benannt wie Darlehens , Pfand ,… …   Herders Conversations-Lexikon

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