Accreditiren
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Accreditiren — (v. lat.), 1) Einen bei Andern beglaubigen u. dessen Handlung nach dem Maße der gegebenen Vollmacht zu vertreten versprechen. Das darüber ausgestellte Schreiben an den Andern heißt Accreditiv. Daher Accreditirter Minister, Bevollmächtigter an… … Pierer's Universal-Lexikon