Zwischenherrscher

Zwischenherrscher

Zwischenherrscher, im Gegensatze zu den legitimen Throninhabern ein solcher, welcher durch Eroberung od. Revolution den Thron zeitweilig einnimmt, wie Napoleon I. einer war u. dergleichen andern Staaten aufdrängte. Inwiefern die restaurirte legitime Dynastie die Regentenhandlungen eines Z.s als rechtsgiltig zu betrachten habe, ist principiell nicht entschieden worden; vergl. westfäl. Domänen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Zwischenherrscher — Zwischenherrscher, 1) der Herrscher in einem Interregnum (Zwischenherrschaft), s.d.; 2) derjenige, welcher nicht durch eine auf Legitimität beruhende Thronfolge, sondern in Folge einer Revolution od. Eroberung den Thron zeitweilig einnimmt, wie z …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Usurpation — (v. lat.), 1) die widerrechtliche Anmaßung der Rechte eines Andern; 2) im Völkerrecht die Besitzesergreifung der Staatsgewalt über ein Land od. einen Landestheil an Stelle des früheren Souverains, mit der Absicht Letzteren von dem Wiedereintritt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zwischenregierung — (Zwischenherrschaft) nennt man eine Regierung, die nach Umsturz einer früher bestandenen, später wiederhergestellten Regierung in der Zwischenzeit die Staatsgewalt besessen hat. So wurden z. B. Napoleon I. und die von ihm in Spanien, Neapel,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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