Zurechnung — (Imputatio), 1) die Beziehung einer Handlung auf eine gewisse Person als deren Urheber, mithin die Verbindung zwischen Person u. That in der Richtung von Ursache u. Wirkung: bes. 2) im criminalrechtlichen Sinne die Gewißheit, daß Jemand der… … Pierer's Universal-Lexikon
Zurechnung — (Imputatio), das Urteil, daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zurechnung — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Zurechnung — Zu|rech|nung 〈f. 20; unz.〉 1. 〈Philos.〉 das Verantwortlichmachen (des Menschen für sein Handeln u. dessen Folgen) 2. das Zurechnen 3. das Zugerechnetsein * * * Zu|rech|nung, die; , en: das Zurechnen; das Zugerechnetwerden. * * * Zurechnung, 1)… … Universal-Lexikon
Zurechnung — I. Rechnungswesen:1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (⇡ Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen … Lexikon der Economics
Zurechnung — Zu|rech|nung … Die deutsche Rechtschreibung
Objektive Zurechnung — Die objektive Zurechenbarkeit ist im deutschen Strafrecht ein Kriterium der Tatbestandsmäßigkeit zur Einschränkung der durch Kausalität noch in den Bereich des Strafbaren fallenden Handlungen; im Zivilrecht wirkt es ebenso als Korrektiv, um die… … Deutsch Wikipedia
Kostenbewertung als Zurechnung — ⇡ Bewertung … Lexikon der Economics
Imputatio — Die Zurechnung (imputatio) im rechtlichen Sinne ist ein anspruchsvolles Konzept, welches nicht alle Rechtsordnungen haben. Im Zivilrecht gibt es Zurechnung für Kenntnis (bzw. Wissen), für Willenserklärungen, für Verschulden und für Verhalten. Das … Deutsch Wikipedia
Adäquanzlehre — Adäquanz (von lateinisch adäquat – angemessen, entsprechend) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Die Frage nach der Adäquanz dient als Eingrenzungskriterium für Fragen der Kausalität und Zurechnung. Nach der so genannten Adäquanztheorie… … Deutsch Wikipedia