Automachie
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Automăchie — (v. gr.), 1) die Führung eines Processes vor Gericht in eigener Person; 2) im attischen Recht das Verfahren des Käufers eines verschuldeten Gutes, wenn er den Proceß wegen der erhobenen Forderungen für seine Person übernahm; 3) Widerspruch mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Automachie — Au|to|ma|chie die; , ...ien <zu gr. automacheĩn »selbst seinen Prozess führen« (dies zu ↑auto... u. gr. máchē »Kampf«) u. 2↑...ie> (veraltet) Widerstreit mit sich selbst … Das große Fremdwörterbuch