Wildfangsrecht — (jus wildfangiatus), in Deutschland das Recht des Königs, den eingewanderten Fremden, der sich als rechtlos unter den besondern königlichen Schutz begeben mußte, wie einen Leibeignen zu behandeln, entsprechend dem französischen droit d aubaine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wildfangsrecht — Wildfangsrecht, Recht des herkommenden Mannes, Jus wilfangiatus, Jus kolbekerili), das zuerst dem Pfalzgrafen am Rhein, dann allen Provinziallandgrafen, namentlich dem Pfalzgrafen in Baiern, zustehende Recht Wildfänge (Kolbekerle, von dem Tragen… … Pierer's Universal-Lexikon
Wildfangrecht — Das Wildfangrecht ist ein Begriff aus der deutschen Geschichte. Es bestand im 17. Jahrhundert hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig. Dieser glaubte ein Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht… … Deutsch Wikipedia
Wildfang — Wildfang, 1) das Fangen wilder Thiere im Gegensatze des Schießens; 2) ein wild eingefangenes, lebendiges Thier; 3) bes. ein in der Wildniß aufgewachsenes u. dann eingefangenes Pferd; 4) ein solcher Falke, s.u. Falkenjagd; 5) so v.w. Wildling: 6)… … Pierer's Universal-Lexikon
Ausfauthe — Ausfauthe, sonst in der Pfalz Büttel, welche die Wildfänge einsingen, s. Wildfangsrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Fremde — Fremde, Personen, die in einem Lande od. Orte weder geboren sind, noch daselbst das Unterthanenrecht erlangt haben. Sie genießen nur Schutz u. Gast , nicht das Bürgerrecht. F., welche innerhalb eines Staates eine in diesem Staate verbotene… … Pierer's Universal-Lexikon
Kurfürsten — (Wahlfürsten, lat. Electores), die Fürsten, welche nach der deutschen Reichsverfassung den deutschen König od. Kaiser wählten (kürten). Über den Ursprung der K. haben lange Zeit irrige Meinungen geherrscht, so die auf eine unechte Urkunde… … Pierer's Universal-Lexikon
Laudum — (lat.), Ausspruch eines Schiedsrichters. L. Heilbronnense, eine 1667 durch die Könige von Frankreich u. Schweden getroffene schiedsrichterliche Entscheidung über das Wildfangsrecht (s.d.) … Pierer's Universal-Lexikon
Fremdenrecht — Fremdenrecht, die Rechtsgrundsätze über die rechtliche Stellung der Fremden. Als Fremde oder Ausländer werden im Gegensatz zu den Staatsangehörigen diejenigen bezeichnet, die außerhalb des Staatsverbandes stehen. Landsassen oder Forensen werden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kolbekerle — Kolbekerle, s. Wildfangsrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon