Wildfangsrecht

Wildfangsrecht

Wildfangsrecht, zuletzt noch dem Kurfürsten der Pfalz zustehendes Recht, Wildfänge d.h. uneheliche Kinder und Bursche, die sich 1 Jahr lang in der Pfalz aufhielten, ohne von ihrem Herrn reclamirt zu werden, zu Frohnarbeit u. Kriegsdienst in Beschlag zu nehmen oder dafür eine entsprechende Abgabe zu erheben.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Wildfangsrecht — (jus wildfangiatus), in Deutschland das Recht des Königs, den eingewanderten Fremden, der sich als rechtlos unter den besondern königlichen Schutz begeben mußte, wie einen Leibeignen zu behandeln, entsprechend dem französischen droit d aubaine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wildfangsrecht — Wildfangsrecht, Recht des herkommenden Mannes, Jus wilfangiatus, Jus kolbekerili), das zuerst dem Pfalzgrafen am Rhein, dann allen Provinziallandgrafen, namentlich dem Pfalzgrafen in Baiern, zustehende Recht Wildfänge (Kolbekerle, von dem Tragen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildfangrecht — Das Wildfangrecht ist ein Begriff aus der deutschen Geschichte. Es bestand im 17. Jahrhundert hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig. Dieser glaubte ein Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Wildfang — Wildfang, 1) das Fangen wilder Thiere im Gegensatze des Schießens; 2) ein wild eingefangenes, lebendiges Thier; 3) bes. ein in der Wildniß aufgewachsenes u. dann eingefangenes Pferd; 4) ein solcher Falke, s.u. Falkenjagd; 5) so v.w. Wildling: 6)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausfauthe — Ausfauthe, sonst in der Pfalz Büttel, welche die Wildfänge einsingen, s. Wildfangsrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fremde — Fremde, Personen, die in einem Lande od. Orte weder geboren sind, noch daselbst das Unterthanenrecht erlangt haben. Sie genießen nur Schutz u. Gast , nicht das Bürgerrecht. F., welche innerhalb eines Staates eine in diesem Staate verbotene… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kurfürsten — (Wahlfürsten, lat. Electores), die Fürsten, welche nach der deutschen Reichsverfassung den deutschen König od. Kaiser wählten (kürten). Über den Ursprung der K. haben lange Zeit irrige Meinungen geherrscht, so die auf eine unechte Urkunde… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Laudum — (lat.), Ausspruch eines Schiedsrichters. L. Heilbronnense, eine 1667 durch die Könige von Frankreich u. Schweden getroffene schiedsrichterliche Entscheidung über das Wildfangsrecht (s.d.) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fremdenrecht — Fremdenrecht, die Rechtsgrundsätze über die rechtliche Stellung der Fremden. Als Fremde oder Ausländer werden im Gegensatz zu den Staatsangehörigen diejenigen bezeichnet, die außerhalb des Staatsverbandes stehen. Landsassen oder Forensen werden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kolbekerle — Kolbekerle, s. Wildfangsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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