Widerklage

Widerklage

Widerklage, lat. reconventio, die vom Beklagten zugleich mit der Vertheidigung vorgebrachten Rechtsansprüche an den Kläger, wodurch der gleiche Gerichtsstand begründet wird, sei es, daß Klage und W. processualisch gleichzeitig (r. simultanea), oder daß die W. nachfolgend ausgetragen wird (r. successiva).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Widerklage — ist im deutschen Zivilprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ( Widerkläger ) gegen den Kläger ( Widerbeklagter ) erhoben wird. Möglich ist dies sowohl in der ersten als auch in der …   Deutsch Wikipedia

  • Widerklage — (Gegenklage, Gegennothdurft, Gegen od. Widerrecht, Reconventio, Petitio mutua), diejenige Klage, welche einer andern, bereits rechtshängigen Klage (Hauptklage, Vorklage, Conventio) gegenüber in demselben Processe u. vor demselben Richter zum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Widerklage — (Reconventio), diejenige Klage, die der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der Beklagte zugleich Kläger (Widerkläger), der Kläger aber auch Beklagter (Widerbeklagter) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Widerklage — Widerklage, eine Gegenklage, welche der Beklagte bei dem Gericht, bei welchem die Klage erhoben ist, gegen den Kläger in der mündlichen Verhandlung zwecks gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung erhebt (Zivilprozeßordn. §§ 33, 136, 254) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Widerklage — Wi|der|kla|ge 〈f. 19〉 = Gegenklage * * * Wi|der|kla|ge, die; , n (Rechtsspr.): Gegenklage. * * * Widerklage,   Zivilprozess: die in einem gegen ihn anhängigen Prozess erhobene Klage des Beklagten als Widerkläger gegen den Kläger (Widerbeklagten) …   Universal-Lexikon

  • Widerklage — die in einem anhängigen Prozess von dem Beklagten gegen den Kläger erhobenen ⇡ Klage. Zulässig nur, wenn ihr Streitgegenstand mit dem Klageanspruch oder den gegen die Klage vorgebrachten Einwendungen in rechtlichem Zusammenhang steht (strittig).… …   Lexikon der Economics

  • Widerklage — Wi|der|kla|ge (Gegenklage) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Встречный иск — (Widerklage, reconvention) такой иск, который предъявлен ответчиком к истцу в том же судебном установлении, где самим истцом предъявлен иск к ответчику и начатое по требованию истца дело еще производится; притом встречный иск составляет не… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • WdKl. — Widerklage EN counterclaim, cross petition …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

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