- Wandelungsklage
Wandelungsklage, bezweckt Rückgängigmachung des Kaufvertrags.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Wandelungsklage, bezweckt Rückgängigmachung des Kaufvertrags.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Wandelungsklage — Wandelungsklage, s. Wandlungsklage … Kleines Konversations-Lexikon
Adilitische Klagen — (Actiones aediliciae), die Klagen, welche ihre Entstehung dem Edictum (s.d.) der römischen Ädilen verdankten. Für das heutige Privatrecht kennt man deren bes. 2: Actio redhibitoria (Wandelungsklage) u. Actio quantiminoris (Würderungsklage). Der… … Pierer's Universal-Lexikon
Pferd [1] — Pferd, 1) (Equus), einzige Gattung aus der Familie der einhufigen Thiere; oben u. unten sechs Vorderzähne, 24 Backenzähne mit viereckiger Krone u. Schmelzplättchen; bei dem Hengst sind noch (bei der Stute sehr selten) oben u. unten zwei… … Pierer's Universal-Lexikon
Fehler — Fehler, 1) grundlose Abweichung von der Regel; Fehlerhaft, was anders ist, als es seinem Wesen nach beschaffen sein sollte; dah. Fehlerhaftigkeit; 2) sittlicher Mangel; 3) (Math.), die größere od. kleinere Abweichung eines erhaltenen Resultats… … Pierer's Universal-Lexikon
Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wandelklage — Wandelklage, s. Wandelungsklage … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wandelung — ist Aufhebung eines Vertrages, insbes. eines Kauf oder Werkvertrages wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache oder des gelieferten Werkes. Die W. kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht nur durch den Vertrag nach § 465, sondern auch durch … Meyers Großes Konversations-Lexikon