Viehhandel

Viehhandel

Viehhandel, einzeln oder auf Märkten, häufig aus sanitarischen Gründen unter amtlicher Kontrole; besonders ausgezeichnet wegen der Haftbarkeit des Verkäufers für beim Kaufe verborgene Viehmängel (Unbrauchbarkeit, gefährliche Eigenschaften, Krankheiten) während einer bestimmten Frist (1 Tag bis 6 Monat), innerhalb welcher der Käufer mittelst der Währschaftsklage mit summarischem Proceßverfahren die Aufhebung des Kaufes und Schadenersatz fordern kann.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Viehhandel — Viehhandel, s. Vieh und Fleischhandel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Viehhandel — Vieh|han|del, der: ↑ 1Handel (2 a) mit ↑ Vieh (1). * * * Viehhandel,   der Handel mit Pferden, Eseln, Mauleseln, Maultieren, Rindern, Schafen oder Schweinen. Der Viehkauf ist in §§ 481 492 BGB geregelt. Der Verkäufer hat hierbei nur die innerhalb …   Universal-Lexikon

  • Viehhandel, der — Der Viehhandel, des s, plur. car. der Handel mit Vieh, besonders mit dem Rindviehe. Daher der Viehhändler, der mit Vieh handelt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Viehhandel — Vieh|han|del vgl. 1Handel …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Währschaftsrecht beim Viehhandel — Währschaftsrecht beim Viehhandel, s. Gerichtliche Tiermedizin …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Viehkauf — fällt im allgemeinen zusammen mit Viehhandel (s. d.), doch kommen im direkten Verkehr zwischen Viehbesitzer und Händler, bez. Schlächter noch gewisse Gebräuche in Frage. Als V. »über die Hand« oder »auf dem Fuße« bezeichnet man den freihändigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewährmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährsmangel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Hauptmangel — Als Hauptmangel (auch Hauptgewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Seit der Schuldrechtsreform existiert keine rechtliche Einstufung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Hauptmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… …   Deutsch Wikipedia

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