Verstrickung
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Verstrickung — Verstrickung, s.u. Strafe S. 888 … Pierer's Universal-Lexikon
Verstrickung — bedeutet zunächst eine Freiheitsbeschränkung zur Strafe von Personen, s. Konfination. Dann aber wird es auch auf Sachen angewendet und bedeutet hier die Unterwerfung der Sache unter die behördliche Verfügungsgewalt durch Pfändung (s. d.) oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verstrickung — Verstrickung, Konsination, Internierung, im Strafrecht des Mittelalters zwangsweise Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes, mit Verbot, diesen Ort zu verlassen, ähnlich der heutigen Polizeiaufsicht; jetzt die Unterwerfung einer Sache unter… … Kleines Konversations-Lexikon
Verstrickung — In der Rechtswissenschaft bezeichnet Verstrickung die dauerhafte Verbindung eines Objekts durch einen besonderen Akt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Akt gelöst werden kann (Entstrickung). Steuerrecht und Handelsrecht… … Deutsch Wikipedia
Verstrickung — Einmischung; Verschränkung; Verwicklung; Verquickung; Verflochtenheit; Mitwirkung; Einbindung; Partizipation; Einschluss; Beteiligung; Teilhabe; … Universal-Lexikon
Verstrickung — die durch staatliche Beschlagnahme (z.B. Pfändung) eines Gegenstandes eintretende Bindung des Eigentümers, Besitzers etc. Strafrechtlicher Schutz: ⇡ Pfandentstrickung … Lexikon der Economics
Verstrickung — Ver|strị|ckung … Die deutsche Rechtschreibung
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Pfandverstrickung — In der Rechtswissenschaft bezeichnet Verstrickung die dauerhafte Verbindung eines Objekts durch besonderen Akt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Akt gelöst werden kann (Entstrickung). Steuerrecht und Handelsrecht Verstrickung… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia