- Triftgeld
Triftgeld, für Benützung des Triftrechtes oder auch für Nichtausübung desselben.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Triftgeld, für Benützung des Triftrechtes oder auch für Nichtausübung desselben.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Triftgeld — Triftgeld, 1) Summe, welche die Trift auf eines Andern Grundstücken beträgt; 2) Summe, welche man dafür bezahlt, daß ein Anderer von seiner Triftgerechtigkeit auf den Grundstücken des Bezahlenden keinen Gebrauch macht … Pierer's Universal-Lexikon
Triftgeld, das — Das Triftgêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, von Trift 4. 2) und 3), dasjenige Geld, welches man einem andern für die Trift auf seinen Grundstücken bezahlet … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Fermerswalde — Stadt Herzberg Koordinaten … Deutsch Wikipedia
Kleine Ohe — Vorlage:Infobox Fluss/EINZUGSGEBIET fehltVorlage:Infobox Fluss/ABFLUSS fehltVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt Kleine Ohe Grafenauer See Daten … Deutsch Wikipedia
Heidengeld — Heidengeld, so v.w. Triftgeld … Pierer's Universal-Lexikon
Heidengeld, das — Das Heidengêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er, in einigen Obersächsischen Gegenden, ein Geld, welches für das Betreiben der Felder mit dem Viehe gegeben und auch das Triftgeld genannt wird. Vielleicht, weil es zunächst für das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kleine Ohe (Ilz) — Kleine Ohe Grafenauer SeeVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt Daten … Deutsch Wikipedia