Triftgeld

Triftgeld

Triftgeld, für Benützung des Triftrechtes oder auch für Nichtausübung desselben.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Triftgeld, das — Das Triftgêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, von Trift 4. 2) und 3), dasjenige Geld, welches man einem andern für die Trift auf seinen Grundstücken bezahlet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Fermerswalde — Stadt Herzberg Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Kleine Ohe — Vorlage:Infobox Fluss/EINZUGSGEBIET fehltVorlage:Infobox Fluss/ABFLUSS fehltVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt Kleine Ohe Grafenauer See Daten …   Deutsch Wikipedia

  • Heidengeld — Heidengeld, so v.w. Triftgeld …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heidengeld, das — Das Heidengêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er, in einigen Obersächsischen Gegenden, ein Geld, welches für das Betreiben der Felder mit dem Viehe gegeben und auch das Triftgeld genannt wird. Vielleicht, weil es zunächst für das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kleine Ohe (Ilz) — Kleine Ohe Grafenauer SeeVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt Daten …   Deutsch Wikipedia

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