- Tretrecht
Tretrecht, in Folge dessen das Zugvieh beim Ackern auf den fremden Acker übertreten darf.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Tretrecht, in Folge dessen das Zugvieh beim Ackern auf den fremden Acker übertreten darf.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Tretrecht — (Trepprecht), s. Anwenderecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Tretrecht — Das Tretrecht (auch Trepprecht) ist das Recht, bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Acker das benachbarte Grundstück kurzzeitig zu betreten, z. B. zum Wenden des Pfluges. Das Tretrecht ist heute allerdings eher belanglos, da es… … Deutsch Wikipedia
Trepprecht — Das Tretrecht (auch Trepprecht) ist das Recht, bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Acker das benachbarte Grundstück zu betreten, z. B. zum Wenden des Pfluges. Das Tretrecht ist heute allerdings eher belanglos, da es ausdrücklich als… … Deutsch Wikipedia
Zelge — Als Zelge bezeichnete man bis Anfang des 20. Jahrhundert die Flurstücke von landwirtschaftlich genutzten Flächen einer Siedlung. Die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft (Dreizelgenwirtschaft) teilte das um einen Ort liegenden Wirtschaftsland in … Deutsch Wikipedia