Theilungsklage

Theilungsklage

Theilungsklage, 1) unter Erben zur Theilung der Erbmasse und auf Erfüllung der Erbpflichten (actio familiae erciscundae); 2) unter Miteigenthümern zur Theilung der Sache und Erfüllung der Pflichten actio de communi dividundo); 3) unter Grundnachbarn zur Bereinigung der Gränzen (a. finium regundorum).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Concurrenz der Klagen — (Concursus actionum), das Zusammentreffen mehrerer an sich verschiedener Klagerechte in einem u. demselben gemeinschaftlichen Punkte, sei dies nun der Entstehungsgrund derselben, od. die Person, welcher od. gegen welche die mehreren Klagerechte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”