Theilungsklage

Theilungsklage

Theilungsklage, 1) unter Erben zur Theilung der Erbmasse und auf Erfüllung der Erbpflichten (actio familiae erciscundae); 2) unter Miteigenthümern zur Theilung der Sache und Erfüllung der Pflichten actio de communi dividundo); 3) unter Grundnachbarn zur Bereinigung der Gränzen (a. finium regundorum).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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