Stellvertretung

Stellvertretung

Stellvertretung, in mehren Staaten die Erlaubniß für die Militärpflichtigen Ersatzmänner zu stellen, denen sie eine gesetzlich bestimmte Summe zu entrichten haben. Dieses System hat den Vortheil, daß vermögliche Schwächlinge od. Militärscheue durch tüchtige Mannschaft ersetzt werden, und da die Regierungen die Stellvertreter vorzugsweise aus den gedienten Soldaten nehmen, so erhält sich in dem Heere ein tüchtiger Stamm Unteroffiziere und Gemeiner, was für die Einschulung der jüngeren Mannschaft und namentlich für die Aufrechthaltung strenger Disciplin unendlich wichtig ist; mit Rücksicht auf letzteres haben 1848 die Revolutionshäupter in Deutschland auch sogleich die S. aufgehoben, um das Heer zu desorganisiren.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Stellvertretung — Stellvertretung, 1) die Leistung einer Pflicht für den Verpflichteten od. Schuldigen durch einen Andern; 2) ein in mehren europäischen Staaten eingeführtes Verfahren, nach welchem die zum Dienen im Heere verpflichteten Leute einen gefunden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stellvertretung — Stellvertretung, das Rechtsverhältnis, in dem eine Person namens einer andern mit Wirkung für diese Geschäfte vornimmt. Im privatrechtlichen Verkehr setzt die S. in der Regel eine Ermächtigung (Vollmacht) seitens der zu vertretenden Person voraus …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stellvertretung — ↑Repräsentation …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Stellvertretung, militärische — Stellvertretung, militärische, Ableistung der militärischen Dienstpflicht durch einen andern (Einsteher, Remplaçant), der hierfür von dem ursprünglich Pflichtigen mit Geld abgefunden wurde. Eine Abart davon bildet der Loskauf (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Stellvertretung —    ist ein in Theologie u. Spiritualität mehrdeutig verwendeter Begriff, der einer klärenden Interpretation bedarf. St. im präzisen Sinn des Wortes meint nicht die Solidarität aller vor Gott oder das Eintreten des einen für den andern im… …   Neues Theologisches Wörterbuch

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  • Stellvertretung — I. Organisation:1. Begriff: Übernahme der Aufgaben eines Stelleninhabers durch einen anderen Handlungsträger zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung in den Fällen, in denen der Vertretene aus bestimmten Gründen nicht selbst handeln kann oder… …   Lexikon der Economics

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