- Staatsservitut
Staatsservitut, besonderes Recht, das ein Staat auf seinem Gebiete einem anderen gestattet z.B. Militärstraßen, Besatzungsrecht in festen Plätzen etc.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Staatsservitut, besonderes Recht, das ein Staat auf seinem Gebiete einem anderen gestattet z.B. Militärstraßen, Besatzungsrecht in festen Plätzen etc.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Staatsservitut — Staatsservitūt, die Beschränkung eines Staatshoheitsrechts, welche sich ein Staat in Beziehung auf seinen örtlichen Machtbereich zugunsten eines andern Staates durch Vertrag auferlegt, oder die ihm durch unvordenkliche Verjährung auferlegt ist. – … Kleines Konversations-Lexikon
Staatsservitut — Als Staatsservitut bezeichnet man eine zwischenstaatliche bzw. völkerrechtliche Vereinbarung zweier oder mehrerer Staaten, die zur Vermeidung von Konflikten der Gebietshoheit eines Staates mit der Personalhoheit eines anderen Staates geschlossen… … Deutsch Wikipedia
Durchzugsrecht — (Etappenrecht, Heerstraßenrecht), das Recht eines Staates, durch das Gebiet eines andern Truppen marschieren zu lassen. Es kann durch Vertrag, und zwar entweder für die Dauer als sogen. Staatsservitut oder nur für einzelne Calle erworben sein. So … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staatsdienstbarkeiten — (Staatsservituten), dauernde Beschränkungen der Landeshoheit zugunsten eines andern Staates oder sonstigen Berechtigten. In diesem Sinne wurde früher z. B. das dem Haus Thurn und Taxis in einzelnen deutschen Staaten zustehende Postrecht als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon