- Spadenrecht
Spadenrecht, beim Deichbau das Recht, ein Grundstück, dessen Besitzer die Deichlasten nicht gehörig abzutragen fortfährt, zu subhastiren.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Spadenrecht, beim Deichbau das Recht, ein Grundstück, dessen Besitzer die Deichlasten nicht gehörig abzutragen fortfährt, zu subhastiren.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Spadenlandsrecht — (Spadenrecht), so v.w. Deich. recht, s.u. Deich II … Pierer's Universal-Lexikon