- Ristorniren
Ristorniren, ital.-deutsch, ab- u. zuschreiben; bei Assecuranzen: von einer schon abgeschlossenen Versicherung gegen eine Vergütung wieder abgehen; Ristorno, Ritorno, Ab- und Zuschreibung eines Postens.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Ristorniren, ital.-deutsch, ab- u. zuschreiben; bei Assecuranzen: von einer schon abgeschlossenen Versicherung gegen eine Vergütung wieder abgehen; Ristorno, Ritorno, Ab- und Zuschreibung eines Postens.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Ristorno — (ital.), 1) Rückkehr; 2) Zurückschreibung, Ab u. Zuschreibung eines Postens im Hauptbuche. Daher Ristorniren, 1) zurück , ab od. zuschreiben, s.u. Storniren; 2) eine schon eingetragene Versicherung gegen Vergütung der Schreibegebühren… … Pierer's Universal-Lexikon
Storniren — (ital.), 1) in Ordnung bringen, ordnen, berichtigen; bes. 2) im Hauptbuche einen begangenen Schreib od. Rechnungsfehler verbessern, welches aber weder durch Ausstreichen, noch durch Radiren, sondern durch Ab od. Zuschreiben (Ristorniren)… … Pierer's Universal-Lexikon