- Revalidiren
Revalidiren, lat.-deutsch, wieder für gültig erklären.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Revalidiren, lat.-deutsch, wieder für gültig erklären.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Revalidiren — (v. lat.), wieder für gültig erklären; daher Revalidatio matrimonii, nach Canonischem Rechte der gesetzmäßige Act, wodurch eine Ehe, welche aus irgend einem canonischen Grunde ungültig ist, gültig gemacht wird, wobei der beiderseitige Consens… … Pierer's Universal-Lexikon