- Releviren
Releviren, lat.-deutsch, wieder erheben; erleichtern; auszeichnen; abhängig, zugehörig sein; Relevanz, im Rechtswesen die Zulässigkeit einer rechtlichen Handlung; Relevanzbescheid, richterliches Erkenntniß über Zulässigkeit eines Rechtsverfahrens; Relevation, Ueberhebung, Befreiung, Erleichterung.
http://www.zeno.org/Herder-1854.