Reassumiren
Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat.
http://www.zeno.org/Herder-1854.