Realcontracte

Realcontracte

Realcontracte, im röm. System diejenige Vertragsart, welche durch Hingabe und Annahme einer vom Empfänger wieder zurückzugebenden Sache entsteht z.B. Pfand, zum Unterschied von Verträgen, welche schon durch bloße Willensübereinstimmung perfect sind.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Unbenannte — (Innominat) Realcontracte, s.u. Contract …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Contract [1] — Contract (lat. Contractus, Rechtsw.), die von zwei od. mehreren Personen gegenseitig erklärte Übereinkunft über die Begründung eines obligationsmäßigen Rechtsverhältnisses; daher Contrahenten diejenigen, welche einen solchen Vertrag mit einander… …   Pierer's Universal-Lexikon

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