Realcaution

Realcaution

Realcaution, Hinterlage oder Pfändung einer Sache, im Gegensatz zur Personalcaution durch Bürgen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Realcaution — Realcaution, s. u. Caution 2) B) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Moratorium — (Anstandsbrief, Indult, Induciae), die Bewilligung, daß ein insolventer Schuldner auf eine bestimmte Zeit nicht von seinen Schuldnern verklagt u. daher gegen ihn namentlich auch nicht das Concursverfahren eingeleitet werden darf. Die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Satis — (lat.), 1) genug, zur Genüge, hinlänglich, ziemlich, wie: S. bene, ziemlich gut; S. abunde, überflüssig genug; 2) im alten juristischen Sprachgebrauch hinlängliche Versicherung, Caution (stellen, fordern, annehmen); daher Satisacceptio, die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ususfructus — (Nießbrauch), das Recht von einer Sache alle Früchte u. Nutzungen (Fructus) zu ziehen u. alle Arten des Gebrauches (Usus) davon zu machen. Das Recht des U. steht zunächst jedem Eigenthümer zu, weil das Eigenthum das Recht der absoluten Herrschaft …   Pierer's Universal-Lexikon

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