- Prorogiren
Prorogiren, lat.-deutsch, verschieben, vertagen; Prorogation, Aufschub; in der Rechtssprache die freiwillige Uebereinkunft der Parteien, den Proceß einem öffentlichen, aber einem andern als dem gesetzlich zuständigen Gerichte zu unterwerfen; daher prorogirter Gerichtsstand.
http://www.zeno.org/Herder-1854.