- Promulgiren
Promulgiren, lat.-deutsch, öffentlich bekanntmachen; Promulgation, öffentliche Bekanntmachung (der Gesetze).
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Promulgiren, lat.-deutsch, öffentlich bekanntmachen; Promulgation, öffentliche Bekanntmachung (der Gesetze).
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Promulgiren — (v. lat.), öffentlich bekannt machen. Daher Promulgation, 1) öffentliche Bekanntmachung, Verkündigung; 2) (röm. Ant.), öffentliches Aushängen eines Gesetzvorschlags 17 Tage lang, damit ihn Jeder lesen konnte; 3) Bekanntmachung eines bereits… … Pierer's Universal-Lexikon
Union [2] — Union (v. lat.), die Vereinigung der verschiedenen christlichen Kirchen u. Religionsparteien zu Einer Kirche od. Gemeinde. I. Über die U. u. ihr Wesen überhaupt. Das Christenthum hat im Allgemeinen einen unirenden Charakter, Christus selbst… … Pierer's Universal-Lexikon