Abrogiren
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Abrogiren — (v. lat.), im römischen Recht mit Einwilligung des Volks ein Gesetz aufheben; daher Abrogation, Aufhebung eines Gesetzes … Pierer's Universal-Lexikon
Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… … Pierer's Universal-Lexikon