Abrogiren

Abrogiren

Abrogiren, 1. im allg. entziehen, z.B. Amt, Vermögen; 2. ein Gesetz gänzlich aufheben; ursprünglich in den römischen Comitien auf die Rogation eines Magistrates, später jede Art von Aufhebung, auch durch bloße Gewohnheit.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abrogiren — (v. lat.), im römischen Recht mit Einwilligung des Volks ein Gesetz aufheben; daher Abrogation, Aufhebung eines Gesetzes …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”