- Apostill
Apostill, Nachschrift zu einer Urkunde, mit allen Rechtsformen wie die Haupturkunde versehen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Apostill, Nachschrift zu einer Urkunde, mit allen Rechtsformen wie die Haupturkunde versehen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Apostill — (v. lat.), 1) Nachschrift an einem Document (besonders einer Supplik), welches aber, wie das Document, unterzeichnet u. besiegelt sein muß; 2) landesherrliches, der Bittschrift beigefügtes Rescript; 3) Randbemerkung. Daher apostilliren, 1) ein… … Pierer's Universal-Lexikon
Apostill — (neulat. Apostillum), beglaubigte Nachschrift zu einem Dokument, bes. einem Bittgesuch; dann Bescheid auf ein Bittgesuch, bes. wenn er gleich an dessen Rand gesetzt ist; daher Randbemerkung überhaupt … Meyers Großes Konversations-Lexikon