Leibbürge
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Leibbürge — Leibbürge, s. Geisel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geißel [2] — Geißel, der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrages Bürgschaft leistet. Ist dies nur ein Privatvertrag, so heißt der G. Leibbürge (s.u. Bürgschaft); doch kommt dieses Verhältniß jetzt nur selten mehr vor, dagegen sind G. im Kriege… … Pierer's Universal-Lexikon
Leibbürgschaft — (Vadium, Geißelschaft), diejenige im altdeutschen Recht vorkommende Bürgschaft, bei welcher sich der Bürge bis zur Leistung des Hauptschuldners in die persönliche Gewalt des Gläubigers begab (Leibbürge) vgl. Bürgschaft … Pierer's Universal-Lexikon
Geisel — (lat. Obses) heißt der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrags Bürgschaft Leistende. Betrifft die Bürgschaft einen Privatvertrag, so heißt der mit seiner Person dafür Einstehende Leibbürge (vgl. Bürgschaft). Geiseln wurden besonders… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geißel, der — Der Geißel, des es, plur. ut nom. sing. überhaupt ein jeder, der mit seinem Leibe für etwas Bürge wird; ehedem auch ein Leibbürge. In dieser allgemeinen Bedeutung ist es im Deutschen veraltet, wo man es nur noch, in engerm Verstande, von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geisel — Geisel: Der altgerm. Ausdruck für »Leibbürge« (mhd. gīsel, ahd. gīsal, mniederl. ghīsel, aengl. gīs‹e›l, aisl. gīsl) stammt wahrscheinlich aus dem Kelt., vgl. air. gīall »Geisel«, kymr. gwystl »Geisel«. Über andere aus dem Kelt. entlehnte Wörter… … Das Herkunftswörterbuch