- Krieg
Krieg, die Anwendung der Gewalt von Staaten und Parteien, um gewisse Zwecke zu erzwingen, die durch friedliche Mittel unerreichbar waren. In früherer Zeit war gegen den Feind alles erlaubt, namentlich führten die Römer wahre Vernichtungskriege; das neuere Völkerrecht sowie die Rücksicht auf den eigenen Nutzen haben dem K.e eine mildere Form gegeben, die jedoch manchmal, im Bürger-K.e gewöhnlich, in die alte Barbarei umschlägt. Zerstörung oder Wegnahme des Privateigenthums gilt nur im Nothfalle (während der Schlacht, bei Belagerungen etc.) u. dasselbe wird möglichst geschont, weil es viel nachhaltiger zu benutzen ist und es möglich macht, »den K. durch den K. zu ernähren«. Eine Ausnahme findet bei dem See-K.e statt (Kaperei), gewöhnlich werden mit Sturm genommene Orte der Plünderung preisgegeben. Auch in Betreff der Vertilgung des Feindes sind bestimmte Gränzen angenommen: Wehrlose, Verwundete, Aerzte, Marketender etc. dürfen nicht getödtet, sondern müssen gefangen genommen und bis zur Auswechslung od. zum Friedensschlusse unterhalten werden; unverletzlich sind die Parlamentärs. Spionerie gilt als kriegsrechtlich erlaubt, gefangene Spione aber werden gehenkt. Die neuere K.führung wirkt durch die Entwicklung möglichst großer Massen, daher sind seit der französ. Revolution (vergl. Carnot) die meisten K.e Volks-K.e geworden, und wird der wehrhafte Theil der Nation militärisch organisirt od. wenigstens zum K.sdienste verpflichtet.
http://www.zeno.org/Herder-1854.