Kistenpfand

Kistenpfand

Kistenpfand, Pfandrecht an fahrender Habe, Faustpfand.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Kistenpfand, das — Das Kistenpfand, des es, plur. die pfänder, ein ehedem, und noch in einigen Gegenden übliche Benennung eines beweglichen Unterpfandes, weil man dasselbe gemeiniglich in einer Kiste, d.i. einem Kasten oder Schranke, verwahret …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Aussteuer — Aussteuer, 1) (lat. instructus muliebris), die von einer Ehefrau eingebrachte bewegliche Habe, welche zum häuslichen u. wirthschaftlichen Bedarf od. zur Bekleidung u. zum Putz der Frau dient. Rein deutschen Ursprungs besteht sie neben dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausstattung [2] — geht jedoch auf die Erben (Ehegatten, Kinder) über und verjährt ein Jahr vom Tage der Hochzeit an. Auf die A. jedoch hat das Kind keinen Rechtsanspruch, gleichwohl gilt eine den Vermögensverhältnissen der Eltern entsprechende A. nicht als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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