Kirchengewalt — (Potestas ecclesiastica Kirchenregiment), der Inbegriff der Rechte u. Befugnisse, welche dem Oberhaupte der kirchlichen Genossenschaft zur Beförderung der kirchlichen Zwecke, der gemeinschaftlichen, dem wahren Glauben entsprechenden… … Pierer's Universal-Lexikon
Kirchengewalt — (Kirchenregiment, Potestas ecclesiastica, Jus in sacra), die Gewalt, vermöge deren eine kirchliche Genossenschaft als solche geleitet wird. Wem sie zukomme, entscheidet die Kirchenverfassung (s. d.). In der katholischen Kirche kommt alle K. dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kirchengewalt — (lat. potestas ecclesiastĭca), die von den Leitern einer Kirche ausgeübten Rechte und Befugnisse; sie ist eine gesetzgebende (bezüglich der Lehre, des Kultus etc.), eine vollziehende oder verwaltende (Kirchenregiment) und eine richterliche… … Kleines Konversations-Lexikon
Kirchengewalt — Kịr|chen|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 Recht, die Kirche zu leiten u. Sakramente zu spenden; Sy Kirchenregiment * * * Kịr|chen|ge|walt, die (christl. Kirche): dem Klerus zukommendes Recht, die ↑ Kirche (3, 4) zu führen u. Sakramente zu geben. * * *… … Universal-Lexikon
Kirchenrecht — (Jus ecclesiasticum), der Inbegriff u. die wissenschaftliche Entwickelung der Normen, welche sich auf die äußere Ordnung die Kirche als eines gegliederten Organismus beziehen. I. Obschon die Küche als die Gemeinschaft, der Gläubigen zunähst nur… … Pierer's Universal-Lexikon
Hiërarchīe — (griech., »Herrschaft der Heiligen«), im allgemeinen soviel wie Priesterherrschaft, so daß man mit Bezug auf fast alle einigermaßen entwickelten Religionen von H. reden könnte. Eine eigentliche H. hat sich nur in der römisch katholischen Kirche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kirchenpolitik — Kirchenpolitik, bedeutet den Inbegriff der Grundsätze, von denen sich der Staat bei Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Kirche leiten läßt. Die vorchristliche Zeit kannte keine vom Staatsleben gesonderte kirchliche Gemeinschaft… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schlüsselgewalt — Schlụ̈s|sel|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 1. die Befugnis der (kath.) Kirche, Sünden zu vergeben (nach Matth. 16,19) 2. 〈Rechtsw.〉 Befugnis des einen Ehepartners, innerhalb des häuslichen Wirkungskreises mit rechtlicher Wirkung für u. gegen den anderen… … Universal-Lexikon
EKHN — Logo Karte Basisdaten Fläch … Deutsch Wikipedia
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau — Logo Karte Basisdaten Fläche: 13.358,77 km² … Deutsch Wikipedia