- Katzenrecht
Katzenrecht, altdeutsches: wer eine Katze tödtet, muß dem Eigenthümer so viel Waizen geben, bis das ausgespannte Katzenfell überdeckt ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Katzenrecht, altdeutsches: wer eine Katze tödtet, muß dem Eigenthümer so viel Waizen geben, bis das ausgespannte Katzenfell überdeckt ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.