Jagdfolge

Jagdfolge

Jagdfolge, das Recht, die auf der eigenen Jagd verwundeten Thiere in das Jagdgebiet eines Andern zu verfolgen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Jagdfolge — (Nacheile, Wildfolge, Sequela venatoria), die Befugniß des Jagdberechtigten, das auf seinem Revier angeschossene Wild in den fremden Jagdbezirk hinüber zu verfolgen u. dort zu ergreifen. Die J., welche sich als ein altes Herkommen schon im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdfolge — (Wildfolge), das Recht, angeschossenes oder angehetztes Wild auch auf fremdem Revier zu verfolgen, ist durch Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden beseitigt. Im Bereich der Gültigkeit des Landrechts war die J. durch die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jagdfolge, die — Die Jāgdfolge, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit, dem Grund oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d.i. ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Jagdfolge — Jagd|fol|ge, die (früher): Wildfolge …   Universal-Lexikon

  • Nacheile — Nacheile, 1) so v.w. Jagdfolge; 2) so v.w. Eilende Folge, s.u. Abwesenheit 2), vgl. Flucht 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Persecutĭo — (lat.), Verfolgung. P. delinquentĭum, so v.w. Nacheile, s.u. Abwesenheit 2). P. ferarum, so v.w. Jagdfolge …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildfolge — Wildfolge, so v.w. Jagdfolge, vgl. Folge 6) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Folge — Folge, 1) (Log.), Bestimmung der Gültigkeit eines Gedankens, Urtheils od. Satzes durch einen vorhergehenden (Grund). In der Form eines Satzes aufgestellt, heißt er Folgesatz, im Gegensatz zu Grundsatz, welcher den Grund enthält. Die Art der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdfrohne — Jagdfrohne, die in Folge einer Verbindlichkeit von den Bauern od. Städtern (Jagdfröhner) bei der Jagd zu leistenden Dienste, z.B. das Zusammentreiben des Wildes, das Tragen der Hafen u. ähnlichen Wildes während des Treibens, das Bringen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landfolge — (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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