- Irrlehen
Irrlehen, das zuerst vacant werdende, also ein noch unbestimmtes Lehen, auf welches die Anwartschaft (Exspectanz) versprochen ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Irrlehen, das zuerst vacant werdende, also ein noch unbestimmtes Lehen, auf welches die Anwartschaft (Exspectanz) versprochen ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Irrlehen, das — Das Irrlehen, des s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf ein Lehen, welches am ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes Expectanz Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d.i.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart