Intellectuelle Theilnahme
- Intellectuelle Theilnahme
Intellectuelle Theilnahme an einem Verbrechen heißt diejenige, deren man sich schuldig macht, indem man dem Thäter Rath ertheilt, ihm das Verbrechen aufträgt, ihn durch Befehle oder Drohungen dazu nöthigt. Wer dies thut, ist der intellectuelle Urheber der That.
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Intellectual — (Intellectuell, v. lat), 1) sich auf den Verstand beziehend u. zunächst davon ausgehend, bes. in Gegenstellung vom Sinnlichen; 2) auf das Erkenntnißvermögen sich beziehend u. davon ausgehend, in Nebeneinanderstellung des vom Gefühls u.,… … Pierer's Universal-Lexikon
Concursus ad delictum — (Concurrenz, Theilnahme, Betheiligung an einem Verbrechen, Rechtsw.), I. strafbare Mitwirkung mehrerer Theilnehmer (Complices, Socii, Complicen) zu einem Verbrechen. Gewisse Verbrechen können ihrer Natur nach nur von Einer Person vollführt werden … Pierer's Universal-Lexikon
Lombardisch-Venetianisches Königreich [2] — Lombardisch Venetianisches Königreich (Gesch.). Das L. V. K., welches Österreich durch die Wiener Congreßacte vom 9. Juni 1815 erhalten hatte, übte von da an auf die Fortentwickelung des ganzen großen österreichischen Staatskörpers in seiner… … Pierer's Universal-Lexikon
Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… … Pierer's Universal-Lexikon
Gelehrtenschulen — Gelehrtenschulen, Lehranstatten, in denen Jünglinge, die den Elementarunterricht schon beendigt haben, außer der rein menschlichen Ausbildung, eine solche wissenschaftliche Bildung erhalten, daß sie sowohl zu einem eigentlich gelehrten Studium,… … Pierer's Universal-Lexikon