Inquisitionsproceß

Inquisitionsproceß

Inquisitionsproceß, diejenige Strafproceßform, wo der Staat von sich aus und ausschließlich durch seine Behörden verfolgt, untersucht u. urtheilt. meistens schriftlich und geheim, – im Gegensatz zum öffentl. und mündlichen Anklageproceß.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Paalzow — Paalzow, 1) Christ. Ludwig, geb. 1753 zu Osterburg in der Altmark; wurde 1787 Criminalrath in Berlin, 1798 Kriegsrath, zweiter Justitiar u. Kammerfiscal in Marienwerder; er schr.: Politische u. gelehrte Anekdoten unserer Zeit, Potsdam 1780, 3 Bde …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Straferkenntniß — (Criminalerkenntniß, bei erkannter Todesstrafe Bluturtheil), jede Entscheidung eines Strafgerichtes auf eine vorausgegangene Untersuchung. Nur auf die äußere Form des S es beziehen sich die verschiedenen Bezeichnungen als Strafurtheil, wenn es… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Untersuchung — Untersuchung, 1) die Anwendung der Mittel, welche dazu dienen, um über irgend eine Thatsache od. einen Gegenstand eine möglichst gründliche u. allseitige Gewißheit zu erlangen, daher bes. im Strafrecht Criminaluntersuchung, der Abschnitt des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anklageproceß — Anklageproceß, die Form des Strafverfahrens, bei welcher, im Gegensatze zu dem sogenannten Inquisitionsproceß, der Criminalrichter nur auf eine, entweder von einem öffentlichen (Staatsanwalt, Staatsprocurator) od. auch von einem Privat Ankläger… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalproceß — (Peinlicher Proceß, Strafproceß, Strafverfahren, Ordo judiciorum criminal ium, Processus criminalis), 1) der Inbegriff der Rechtshandlungen, welche bei gesetzmäßiger Untersuchung u. Bestrafung eines einzelnen Verbrechens nothwendig werden; 2) der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalrecht — (Jus criminale, Peinliches Recht, Strafrecht), 1) der Theil des öffentlichen Rechtes, welcher die Rechtsnormen über Verbrechen, deren Untersuchung u. öffentliche Bestrafung begreift, auch 2) die sich mit der Entwickelung[536] u. Darstellung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eymerik — Eymerik, Nikolaus, geb. 1320 zu Gerona in Catalonien, Dominikaner, wurde unter Papst Innocenz VI. 1356 zum Generalinquisitor erhoben u. st. 1399 in Gerona. Von ihm ist das im Inquisitionsproceß berühmte Directorium inquisitorum, herausgeg. Barcel …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Inquisition — (v. lat.), 1) Untersuchung, s. Untersuchungsproceß. 2) (Inquisitio haeretĭcae pravitatis, Ketzergericht, Sanctum officium, Heiliges Officium), in der Katholischen Kirche Glaubensgericht zur Entdeckung u. Bestrafung der Ketzer u. Ungläubigen.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Strafproceß — zur Verfolgung und Beurtheilung der Verbrecher. Voraus geht die Voruntersuchung, häufig durch Polizeibehörden, um den Thatbestand des Verbrechens sowie die Spuren und Beweise der Schuld zu erheben. Dann folgt das Anklageerkenntniß (Versetzung in… …   Herders Conversations-Lexikon

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