Inhibiren

Inhibiren

Inhibiren, lat. inhibere, innehalten, untersagen. Inhibitorien, bei Appellationen Befehle des Obergerichts, die dem Unterrichter alle weitere Verfügung untersagen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Mandatsproceß — Mandatsproceß, das summarische Verfahren, worin eine richterliche Verfügung vom Gericht, auf des Klägers Vorbringen, ohne den Gegentheil gehört zu haben, erlassen u. diesem mit od. ohne Androhung einer Strafe eine Handlung untersagt (Mandatum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Presbyterial- u. Synodalverfassung — Presbyterial u. Synodalverfassung, diejenige Verfassungsform in der Evangelischen Kirche, wo Repräsentanten der Kirche aus dem Stande der Geistlichen u. Laien an der Kirchenverwaltung Antheil nehmen. Sie bildete sich an Stelle der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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