Inhibiren

Inhibiren

Inhibiren, lat. inhibere, innehalten, untersagen. Inhibitorien, bei Appellationen Befehle des Obergerichts, die dem Unterrichter alle weitere Verfügung untersagen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Presbyterial- u. Synodalverfassung — Presbyterial u. Synodalverfassung, diejenige Verfassungsform in der Evangelischen Kirche, wo Repräsentanten der Kirche aus dem Stande der Geistlichen u. Laien an der Kirchenverwaltung Antheil nehmen. Sie bildete sich an Stelle der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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