- Inexigibel
Inexigibel, lat.-deutsch, was nicht eingetrieben werden kann, z.B. Gelder.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Inexigibel, lat.-deutsch, was nicht eingetrieben werden kann, z.B. Gelder.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Inexigibel — (v. lat), nicht eintreibbar, bes. von Geldern … Pierer's Universal-Lexikon
Inexigībel — (lat.), nicht eintreibbar … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Moratorium — (Anstandsbrief, Indult, Induciae), die Bewilligung, daß ein insolventer Schuldner auf eine bestimmte Zeit nicht von seinen Schuldnern verklagt u. daher gegen ihn namentlich auch nicht das Concursverfahren eingeleitet werden darf. Die… … Pierer's Universal-Lexikon