- Hehlerei
Hehlerei, Verschweigung eines Verbrechens oder Verbergung von Gegenständen, die das Verbrechen betreffen, s. Partiererei.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Hehlerei, Verschweigung eines Verbrechens oder Verbergung von Gegenständen, die das Verbrechen betreffen, s. Partiererei.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Hehlerei — Hehlerei, diejenige Art der Begünstigung eines Verbrechens, welche darin besteht, daß der Begünstiger (Hehler Verhehler) Sachen, von denen er weiß, daß sie gestohlen. unterschlagen od. mittelst anderer Verbrechen erlangt sind, ankauft, zum Pfande … Pierer's Universal-Lexikon
Hehlerei — ist die des eignen Vorteils wegen begangene wissentliche Begünstigung von Verbrechen, die gegen das Vermögen gerichtet sind, namentlich von Entwendungen. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet Personenhehlerei, d. h. die des eignen Vorteils… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hehlerei — Hehlerei, Begünstigung eines Verbrechens gegen das Eigentum (Personen H.) oder Verbergung, Ankauf oder Mitwirkung beim Absatz der mittels strafbarer Handlung erlangten Sachen (Sachen H., Partiererei) des eigenen Vorteils wegen; wird mit Gefängnis … Kleines Konversations-Lexikon
Hehlerei — Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden. Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene, gegen fremdes Vermögen… … Deutsch Wikipedia
Hehlerei — Heh|le|rei 〈f. 18; Rechtsw.〉 Begünstigung einer Straftat zum eigenen Vorteil durch wissentlichen Erwerb von u./od. Handel mit gestohlenen Gütern * * * Heh|le|rei, die; , en (Rechtsspr.): Straftat, die begeht, wer eine Sache, die ein anderer… … Universal-Lexikon
Hehlerei — die Hehlerei, en (Oberstufe) Straftat, die darauf beruht, dass jmd. eine Sache, die von einer anderen Person gestohlen wurde, weiterverkauft Beispiel: Das Gericht verurteilte einen eBay Verkäufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von… … Extremes Deutsch
Hehlerei — Heh·le·rei die; ; nur Sg, Jur; die kriminelle Tat (Straftat), die ein Hehler begeht <sich der Hehlerei schuldig machen> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Hehlerei — hehlen: Das westgerm. starke Verb mhd. heln, ahd., asächs., aengl. helan »bedecken, verbergen, verstecken«, das im Ablaut zu den germ. Sippen von ↑ hüllen und ↑ Halle steht, geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf die Wurzel… … Das Herkunftswörterbuch
Hehlerei — Aufrechterhaltung eines durch die Tat eines anderen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug) in Bezug auf eine Sache geschaffenen rechtswidrigen Zustandes seitens eines weiteren Täters zu dessen Vorteil, sei es, dass dieser die vom Vortäter… … Lexikon der Economics
Hehlerei — Heh|le|rei … Die deutsche Rechtschreibung