Heerbann

Heerbann

Heerbann, das Aufgebot aller freien Männer zur Heeresfolge, von Karl d. Gr. eingeführt, ging durch das Lehenwesen unter. Der Freie (immer ein Grundeigenthümer) mußte sich selbst bewaffnen und verköstigen, daher ärmere Freie zu 4 oder 6 zusammenstehen und 1 Mann stellen durften. Später wurde im deutschen Reiche die zum Waffendienste verpflichtete Mannschaft nach dem Range oder Standesunterschiede in 7 Klassen oder Heerschilde eingetheilt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Heerbann — (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Daneben… …   Deutsch Wikipedia

  • Heerbann — Heerbann, 1) Aufgebot aller Freien zu einem Nationalkriege (Heerfahrt), s. Deutschland (Ant. C); 2) die Strafe desjenigen, welcher dies Aufgebot nicht befolgte; 3) so v.w. Kriegssteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heerbann — (mittellat. Heribannus, Aribannus, verdorben in franz. Arrière ban) ist in der alten deutschen Kriegsverfassung das königliche Aufgebot zum Kriegsdienst, dann das Heer selbst; auch im Sinne von Heerbannbuße und Heersteuer gebraucht. Ursprünglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann,der:⇨Landstreitkräfte …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Heerbann — Sm erw. obs. (9. Jh.), mhd. herban, ahd. heriban Aufgebot der waffenfähigen Freien zur Heeresfolge Stammwort. Zu Heer und bannen, Bann in der Bedeutung aufbieten, Aufgebot . ✎ Tiefenbach (1973), 64 66. deutsch s. Heer, s. Bann …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Heerbann — Heer|bann 〈m. 1; im MA〉 1. Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst 2. das Kriegsheer selbst [<ahd. heriban „Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer, Bann] * * * Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der… …   Universal-Lexikon

  • Heerbann, der — Der Heerbann, des es, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, der Bann, d.i. das Aufgeboth der Unterthanen zur Vertheidigung des Landes; ingleichen die Verbindlichkeit, auf vorher gegangenes Aufgeboth in den Krieg zu ziehen, S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerbann — Heer|bann (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt …   Pierer's Universal-Lexikon

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