Heerbann — (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Daneben… … Deutsch Wikipedia
Heerbann — Heerbann, 1) Aufgebot aller Freien zu einem Nationalkriege (Heerfahrt), s. Deutschland (Ant. C); 2) die Strafe desjenigen, welcher dies Aufgebot nicht befolgte; 3) so v.w. Kriegssteuer … Pierer's Universal-Lexikon
Heerbann — (mittellat. Heribannus, Aribannus, verdorben in franz. Arrière ban) ist in der alten deutschen Kriegsverfassung das königliche Aufgebot zum Kriegsdienst, dann das Heer selbst; auch im Sinne von Heerbannbuße und Heersteuer gebraucht. Ursprünglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Heerbann — Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der… … Kleines Konversations-Lexikon
Heerbann — Heerbann,der:⇨Landstreitkräfte … Das Wörterbuch der Synonyme
Heerbann — Sm erw. obs. (9. Jh.), mhd. herban, ahd. heriban Aufgebot der waffenfähigen Freien zur Heeresfolge Stammwort. Zu Heer und bannen, Bann in der Bedeutung aufbieten, Aufgebot . ✎ Tiefenbach (1973), 64 66. deutsch s. Heer, s. Bann … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Heerbann — Heer|bann 〈m. 1; im MA〉 1. Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst 2. das Kriegsheer selbst [<ahd. heriban „Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer, Bann] * * * Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der… … Universal-Lexikon
Heerbann, der — Der Heerbann, des es, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, der Bann, d.i. das Aufgeboth der Unterthanen zur Vertheidigung des Landes; ingleichen die Verbindlichkeit, auf vorher gegangenes Aufgeboth in den Krieg zu ziehen, S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Heerbann — Heer|bann (früher) … Die deutsche Rechtschreibung
Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt … Pierer's Universal-Lexikon