Großadventural-, Großaventur-Contract

Großadventural-, Großaventur-Contract

Großadventural-, Großaventur-Contract, im Seehandel ein Vertrag, wornach ein Darlehen auf eine Schiffsladung in der Weise gegeben wird, daß bei dem Verunglücken desselben keine Heimzahlung geleistet wird; der auf solches Capital begründete Handel heißt Großaventur-Handel (vgl. Bodmerei).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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