- Großadventural-, Großaventur-Contract
Großadventural-, Großaventur-Contract, im Seehandel ein Vertrag, wornach ein Darlehen auf eine Schiffsladung in der Weise gegeben wird, daß bei dem Verunglücken desselben keine Heimzahlung geleistet wird; der auf solches Capital begründete Handel heißt Großaventur-Handel (vgl. Bodmerei).
http://www.zeno.org/Herder-1854.