Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung, eine Rechnung zur Eintheilung einer Zahl nach bestimmten gegebenen Verhältnissen, so z.B. zur Vertheilung eines in einem Gesellschaftsunternehmen gemachten Gewinnes auf die einzelnen Unternehmer nach der Größe des Beitrags eines Jeden; sie ist demnach eine Proportionalrechnung.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Berechnung, was von einem, in gesellschaftlicher Verbindung erlangten Vortheil od. erlittenen Verlust, od. von einer gemeinschaftlichen Leistung, auf eines jeden Gesellschaftsgliedes Theil, je nach seinem Beitrage, seiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — (Repartitionss oder Verteilungsrechnung), das Verfahren zur Verteilung einer gegebenen Größe S nach gegebenen Verhältnissen. Sind a, b, c... die gegebenen Verhältniszahlen, aus denen man einen etwa vorhandenen gemeinsamen Faktor zweckmäßigerweise …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Repartitionsrechnung, Teil der Proportionslehre, lehrt eine gegebene Zahl nach einem gewissen Verhältnis teilen, dient z.B. zur Berechnung der Verteilung des Gewinns oder Verlustes bei einem gemeinschaftlichen Geschäft… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung, die — Die Gesêllschaftsrêchnung, plur. inus. in der Rechenkunst, eine Rechnungsart, welche einen gegebenen Gewinst unter die Glieder der Gesellschaft nach dem Verhältnisse ihrer Einlage theilen lehret; die Gesellschaftsregel, Regula Societatis …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Repartiren — Repartiren, eine Summe od. eine Menge Gegenstände auf verschiedene Personen od. Posten nach gleichmäßigem Verhältnisse vertheilen. Daher Repartition, die Vertheilung; Repartitionsrechnung, so v.w. Gesellschaftsrechnung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Theilung — Theilung, 1) die Zerlegung eines Ganzen in die einzelnen Theile, woraus es besteht od. zusammengesetzt ist; 2) T. der Sylben, s.u. Sylbe; 3) (Deichw.), so v.w. Deichpfand, s.u. Deich; 4) T. der Intervallen (Mus.), s.u. Verhältniß der Intervallen; …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Repartitionsrechnung — Repartitionsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verteilungsrechnung — Verteilungsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Additive Eigenschaften — Additive Eigenschaften. Die Beträge gewisser physikalischer Eigenschaften von physikalischen Gemischen oder chemischen Verbindungen lassen sich aus denen der Komponenten und aus ihrem Mengenverhältnis nach der sogenannten Gesellschaftsrechnung… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Mischungsregel — Mischungsregel, eine spezielle Anwendung der Gesellschaftsrechnung, die zur Berechnung der Eigenschaften von Mischungen aus denen ihrer Komponenten dann anwendbar ist, wenn die betreffende Eigenschaft der Komponente durch die Anwesenheit der… …   Lexikon der gesamten Technik

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