Exhibiren
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Exhibiren — (v. lat.), übergeben, ausantworten. Siehe., sich auszeichnen. Exhibition, 1) Einreichung; 2) (engl., spr. Exhibischn), Ausstellung, Aushändigung; daher Exhibitionsklage (Actio ad exhibendum), Klage auf Aushändigung einer Sache. 3) (Exhĭbitum),… … Pierer's Universal-Lexikon