Exemtion

Exemtion

Exemtion, lat.-deutsch, Herausnehmung, Befreiung von einer allgemeinen Verbindlichkeit, kirchlich: Befreiung von der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Oberen und Unterordnung unter einen höheren. E.en sind Privilegien, welche in totale und partiale, örtliche und persönliche u.s.w. getheilt werden u. am häufigsten als Befreiung klösterl. Institute von der Jurisdiction ihres Bischofs vorkamen. Das Konstanzerconcil bestimmte darüber: »non fiant, nisi ex rationabili, justa et expressa causa«, das Tridentinerconcil beschränkte die E.en sehr, noch mehr geschah dies seitdem von Seite der Staatsregierungen, welche dieselben gänzlich verboten od. nur mit ihrer Zustimmung zuließen. In Oesterreich besteht seit 1720 eine großartige E., indem das Heer des Kaiserstaates nicht unter seinen Bischöfen, sondern unter einem vom Kaiser ernannten apostol. Feldvicar steht. – Exemte oder Eximirte, Ausgenommene, von Lasten Befreite; eximiren, ausnehmen, entbinden, namentlich von der Gerichtsbarkeit des unmittelbaren Oberen.


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  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemein auferlegten Last (Steuer E.); insbes. im kanonischen Recht Befreiung von der geistlichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs oder sonstiger ordentlicher Kirchenbeamten und Unterstellung unter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemeinen Last oder Verbindlichkeit; Exemte oder Eximierte, diejenigen, welchen diese Ausnahme zugute kommt; bes. im Kirchenrecht Befreiung eines Klosters, eines geistl. Würdenträgers etc. von der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Exemtion — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv exemt oder auch eximiert in… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemtion — Ex|em|ti|on 〈f. 20; geh.〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst (von Geistlichen, Klöstern, Kapiteln) [<lat …   Universal-Lexikon

  • Exemtion — ◆ Ex|em|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: <lat. exemptio… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Exemtion — Exem|ti|on die; , en <aus gleichbed. lat. exemptio, eigtl. »das Herausnehmen«> Befreiung von bestimmten allgemeinen Lasten od. gesetzlichen Pflichten …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exemtion — Ex|em|ti|on, die; , en ([gesetzliche] Freistellung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Exemption — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemt — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemtes Bistum — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

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