Ersitzung

Ersitzung

Ersitzung (usucapio), Eigenthumserwerb durch langen Besitz; an beweglichen und unbeweglichen Sachen; in 1, 3, 10, 20, 30jährigen und unvordenklichem Besitz; mit redlichem Erwerbsgrund (justa causa) und gutem Glauben (bona fide). Die E. findet auch Anwendung auf Servituten und Emphyteuse.


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  • Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Ersitzung — (Rechtsw.), Erwerbung des Eigenthums an Sachen durch Verjährung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ersitzung — (Usucapĭo), Erwerbung von Rechten durch einen während eines bestimmten Zeitraums fortgesetzten und mit gewissen Eigenschaften ausgerüsteten Besitz …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ersitzung — Er|sịt|zung 〈f. 20〉 Erwerb durch langjährigen, gutgläubigen Besitz ● Ersitzung eines Grundstücksrechtes * * * Ersitzung,   der sich durch Zeitablauf kraft Gesetzes vollziehende Eigentumserwerb. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (§§ 937 ff.… …   Universal-Lexikon

  • Ersitzung — Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (⇡ Eigenbesitzer), erwirbt durch E. ⇡ Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine E. bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als… …   Lexikon der Economics

  • Ersitzung — Er|sịt|zung (Rechtssprache Eigentumserwerb durch langen Besitz) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… …   Deutsch Wikipedia

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