Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) … Deutsch Wikipedia
Ersitzung — (Rechtsw.), Erwerbung des Eigenthums an Sachen durch Verjährung … Pierer's Universal-Lexikon
Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ersitzung — (Usucapĭo), Erwerbung von Rechten durch einen während eines bestimmten Zeitraums fortgesetzten und mit gewissen Eigenschaften ausgerüsteten Besitz … Kleines Konversations-Lexikon
Ersitzung — Er|sịt|zung 〈f. 20〉 Erwerb durch langjährigen, gutgläubigen Besitz ● Ersitzung eines Grundstücksrechtes * * * Ersitzung, der sich durch Zeitablauf kraft Gesetzes vollziehende Eigentumserwerb. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (§§ 937 ff.… … Universal-Lexikon
Ersitzung — Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (⇡ Eigenbesitzer), erwirbt durch E. ⇡ Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine E. bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als… … Lexikon der Economics
Ersitzung — Er|sịt|zung (Rechtssprache Eigentumserwerb durch langen Besitz) … Die deutsche Rechtschreibung
Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung … Deutsch Wikipedia
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia