Eheliche

Eheliche

Eheliche, legitime Kinder, aus rechtmäßiger Ehe. Ihnen gleich die unter Eheversprechen (Verlöbniß) erzeugten. Auch die vorausgebornen werden durch die nachfolgende Ehe der Eltern legitim. Die Ehelichkeit begründet Familieneinheit mit dem Vater und Erbrecht an beiden Eltern, während das uneheliche Kind nur zur Mutter in Familie und Erbrecht tritt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eheliche Abstammung — eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dann gegeben, wenn dasselbe nach Eingehung der Ehe geboren wurde, die Frau dasselbe während oder vor der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit ihr beigewohnt hat; es sei denn,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eheliche Abstammung — Eheliche Abstammung, s. Vaterschaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • eheliche Kinder — eheliche Kinder,   Ehelichkeit …   Universal-Lexikon

  • eheliche Pflichten — eheliche Pflichten,   ältere, meist im rechtlichen Sinne gebrauchte Bezeichnung für die (teilweise einklagbaren) Pflichten, die sich für beide Partner aus der Eheschließung ergeben. Nach § 1353 (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuchs der… …   Universal-Lexikon

  • eheliche Trennung — Ehescheidung; Scheidung …   Universal-Lexikon

  • Fidelio oder Die eheliche Liebe — Fidelio oder Die eheliche Liebe,   Oper von L. van Beethoven, Text nach J. N. Bouilly von J. Sonnleithner. Uraufführung der 1. Fassung am 20. 11. 1805 in Wien und der 2. Fassung am 29. 3. 1806 in Wien als »Leonore«; Uraufführung der 3. und… …   Universal-Lexikon

  • nicht eheliche Lebensgemeinschaft — nicht eheliche Lebensgemeinschaft …   Deutsch Wörterbuch

  • eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft eintragen lassen — eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft eintragen lassen …   Deutsch Wörterbuch

  • nicht eheliche (Lebens-)Gemeinschaft — ⇡ eheähnliche Gemeinschaft …   Lexikon der Economics

  • Ehescheidung — eheliche Trennung; Scheidung * * * Ehe|schei|dung 〈f. 20〉 gerichtl. Trennung der Ehe * * * Ehe|schei|dung, die: gerichtliche Auflösung der Ehe. * * * I Ehescheidung,   Ehe und Familienrecht.   II …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”