- Edictalverfahren
Edictalverfahren (E.proceß, E.ladungen, Citationen), Ansetzung eines Gerichtstages für die Parteien mit der Folge, daß sie beim Nichterscheinen ihrer streitigen Rechte verlustig werden.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Edictalverfahren (E.proceß, E.ladungen, Citationen), Ansetzung eines Gerichtstages für die Parteien mit der Folge, daß sie beim Nichterscheinen ihrer streitigen Rechte verlustig werden.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Sachsen [2] — Sachsen, Königreich, zum Deutschen Bunde gehörig, an die preußischen Provinzen Sachsen u. Schlesien, an Böhmen, Baiern, Reuß, Sachsen Weimar u. Sachsen Altenburg grenzend, hat mit den Schönburgischen Herrschaften 2717/8 QM. Es ist größtentheils… … Pierer's Universal-Lexikon