Durchfuhrhandel
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Durchfuhrhandel — (Transithandel) wird bisweilen im Sinne von Zwischenhandel (s. d.), bald auch in dem der einfachen Durchfuhr (s. d.) fremder Waren durch ein Land gebraucht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Durchfuhrhandel — Dụrch|fuhr|han|del 〈m.; s; unz.〉 Handel zw. zwei Ländern, wobei Güter durch ein drittes Land befördert werden müssen; Sy Transithandel * * * Dụrch|fuhr|han|del, der: Durchfuhr … Universal-Lexikon
Durchfuhrhandel — ⇡ Transithandel … Lexikon der Economics
Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u … Pierer's Universal-Lexikon
Transĭto — (ital.), der Durchgang der Waaren durch ein Land od. eine Stadt; daher Transitogüter, welche aus einem fremden Lande kommen u. wieder in das Ausland gehen. Transitohandel (Durchfuhrhandel), s.u. Handel III. E) c). Transitozoll, die… … Pierer's Universal-Lexikon
Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… … Pierer's Universal-Lexikon
Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden … Pierer's Universal-Lexikon
Durchführen — Durchführen, 1) Blech, welches verzinnt werden soll, in das flüssige Zinn legen u. bald wieder herausziehen; vgl. Verzinnen; 2) (Hdlgsw.), s. Transito. Daher Durchfuhrhandel, so v.w. Speditionshandel; Durchfuhrzoll, so v.w. Transitzoll … Pierer's Universal-Lexikon
Österreichisch-Ungarische Monarchie — (hierzu die Übersichtskarte), ein aus zwei Staatsgebieten oder Reichshälften, nämlich dem österreichischen Staatsgebiet (s. Österreich, Kaisertum, S. 174 ff.) oder »den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern« und dem ungarischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den … Meyers Großes Konversations-Lexikon